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Helft mit!!! Kamerakopter bald Genehmigungspflichtig!! Betrifft sowohl Digicams als auch FPV!!!!

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Hi,
Ich selber habe es lange für Geschwätz gehalten, dass FPV bald verboten wird.
Nun ist es aber soweit. In Frankreich schon geschehen, zum Glück wieder gekippt worden; in England tritt das Gesetz im November in Kraft und in Amerika haben sie sich zum Glück einigen können.
Jetzt ist Deutschland dran - und wir müssen was tun um das Gleiche zu erreichen wie in Amerika und Frankreich!
Hier ein Link zum FPV-Forum:
http://www.fpv-community.de/comm/forum/showthread.php?tid=327
http://www.fpv-community.com/forum/showthread.php?tid=194&page=1

Ich selber konnte FPV noch gar nicht richtig geniesen, habe nur 2 erfolgreiche Flüge hinter mir, sonst gab es immer Probleme. Allerdings will ich es noch geniesen und ihr sicher auch.

Ich denke man sollte zum Beispiel den DMFV mal anschreiben und vllt. hat es hier noch Leute die noch einen guten Draht zu jemandem haben.
Ich selber bin 16, also wäre es wohl besser wenn ein Erwachsener an den DMFV schreibt, der wird vllt. ernster genommen als ein "überhebliches Kind" oder was auch immer.

Gruß,
moritzz
« Bearbeitet von moritzz06 am 11.09.2009 22:12. »
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Beiträge: 328
Hallo miteinander,

nach dem vorliegenden Entwurf http://www.dulsv.de/neu/datei/2009-08-11%20Entwurf%20LuftVO.pdf würde eine montierte Kamera aus einem Flugmodell grundsätzlich ein erlaubnispflichtiges UAV machen:

Zitat:
"Zu Nummer 2 Buchstabe b ( § 16 Absatz 1 Nummer 7):

Durch den neuen § 16 Absatz 1 Nummer 7 wird künftig der Betrieb von unbemanntem Luftfahrtgerät generell einer Erlaubnispflicht unterworfen.Entsprechend der Regelung für den Aufstieg von ferngesteuerten Flugkörpern kommt es damit bei dem Betrieb von UAVs nicht auf das Gewicht an, das heißt, auch der Betrieb von UAVs mit einem Gesamtgewicht von unter fünf Kilogramm bedarf der Erlaubnis der zuständigen Landesluftfahrtbehörde. Aus § 15a Absatz 3 folgt, dass die Erlaubnis außerhalb von Flugbeschränkungsgebieten nur erteilt werden darf,wenn die UAVs in Sichtweite des Steuerers betrieben werden und ein Gesamtgewicht von 25 Kilogramm nicht überschreiten.

Unter den Begriff des „unbemannten Luftfahrtgerätes“ wird der gewerbliche Einsatz umfasst. Da der gewerbliche Einsatz grundsätzlich ein höheres Gefährdungspotential aufweist (zum Beispiel Fotos von Unfallorten oder Demonstrationen) ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für UAVs mit einem Gesamtgewicht auch von unter fünf Kilogramm angezeigt.

Um ein Flugmodell im Sinne des § 16 Absatz 1 Nummer 1 handelt es sich dagegen nur dann, wenn es ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben wird (Legaldefinition des § 1 Nummer 8 LuftVZO). Aus diesem Grund ist ein Flugmodell, an das eine Kamera montiert wird, als unbemanntes Luftfahrtgerät im Sinne des neuen § 16 Absatz 1 Nummer 7 anzusehen. Aufgrund der montierten Kamera entfällt nämlich das für die Einordnung als Flugmodell entscheidende Merkmal des „ausschließlichen Sport- und Freizeitzweckes“. Das Flugmodell wird hier gerade nicht mehr als solches zu Freizeitzwecken betrieben. Es wird vielmehr als Mittel zum eigentlichen Zweck, der Aufnahme von Luftbildern, eingesetzt."
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Das is ja übel...

Soweit ich weiss ist das hier in England nur erlaubt, wenn ein 2. Pilot über eine Lehrer-Schüler-Steuerung jederzeit die Kontrolle übernehmen kann. Wir bauen hier nach 4 privaten MKs einen Okto als Projekt in der Schule und haben das komplette Equipment (Videobrille, Transmitter, Receiver und diversity box) erst kürzlich gekauft. Wäre schade wenn das jetzt verboten würde.

Auch wenn ich nur 2 mal im Jahr in Deutschland bin, da aber auch MK-fliegen will, würde ich auf jeden Fall gerne etwas für einen Anwalt spenden, wie in dem verlinkten Forumsthread vorgeschlagen wurde.

Zum Glück habe ich gerade meine Briefwahlunterlagen hier, da werd ich gleich mal die Piraten ankreuzen :shock:

t7
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also ich spende sobald ich weiß wo...
« Bearbeitet von sven77 am 11.09.2009 22:25. »
Moderator, MK-Betatester
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Beiträge: 2420
uffff ...
Online - Petition?
Ich würd sofort unterschreiben ... priraten darf ich leider in sachsen nicht in den bundestag wählen ...
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Mal wieder Politiker mit viel halbwissen und tatendrang.
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Das da oben würde aber jedes Fluggerät mit Kamera betreffen oder? Hat nichtmal was mit FPV zutun. Und warum wollen die mir sagen das mein Kopter mit Kamera dann kein Sport/Freizeitgestaltungsobekt ist? Oder (kommt mir öfter eh so vor) bin ich der einzige der keinen Reibach machen will und wirklich nur aus Spaß an der Freud Luftvideos macht??

Tja... dann brauch man ja garnicht mehr viel Geld und Energie in das Hobby fließen lassen wenn das durch kommt.
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Beiträge: 73
Ich habs die ganze Zeit schon gesagt.. doch niemand wollte mir immer glauben ^^ Ich bin aber auch der Meinung das wir dagegen angehen müssen..

gruß
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Hi,
Also ich bin zwar kein Programmierer, aber wie wäre es mit einer Online "Unterschriften-"aktion?
Den Link posten wir dann in allen Modellbauforen. Da würden sicher einige zusammenkommen.
Dann noch eine Person die das Ganz mit einer Erklärung (und ein paar zusammengetragenen Videos) zur Merkel (oder Steinmeier?;)) schickt.
Ideal wäre natürlich noch wenn die Leute vom DMFV und DMO unterschreiben würden.

Ich kappier das ganze da oben nicht so ganz, ich versteh nur dass FPV verboten wird. Ab wann gilt denn das Gesetz oder ist es sogar schon durch??

Gruß,
moritzz
Mitglied
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Beiträge: 538
Mal so in den Raum geworfen:

Wieso ist ein Flugmodell mit Kamera nicht mehr Sport und Freizeit?

Wir sind doch fast alle kleine Hobby-Regisseure.
Und gefilmt und fotografiert wird hier in der Regel nicht komerziell, sondern aus Spass an der Freude.

Die Begründung macht meiner Meinung nach keinen Sinn.

Gruß
Janis
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Dennis63 meinte
... Unter den Begriff des „unbemannten Luftfahrtgerätes“ wird der gewerbliche Einsatz umfasst. ...

... Um ein Flugmodell handelt es sich dagegen nur dann, wenn es ausschliesslich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben wird.

Aus diesem Grund ist ein Flugmodell, an das eine Kamera montiert wird, als UAV anzusehen. Aufgrund dessen entfällt nämlich das für die Einordnung als Flugmodell entscheidende Merkmal des „ausschliesslichen Sport- und Freizeitzweckes“. Das Flugmodell wird hier gerade nicht mehr als solches zu Freizeitzwecken betrieben. Es wird vielmehr als Mittel zum eigentlichen Zweck, der Aufnahme von Luftbildern, eingesetzt."


Solange man in einem Streitfall beweisen kann, dass für die Aufnahme von Luftbildern als Freizeitgestaltung ein Flugmodell Mittel zum eigentlichen Zweck ist, sehe ich darin kein Problem. Das lässt sich meiner Ansicht nach mit einem Anwalt (mit entsprechendem Fachwissen) ziemlich einfach belegen belegen. Wenn das nicht beweisbar ist, dann müsste man eigentlich gleich Kameras unter Bewilligungspflicht stellen...

So long
« Bearbeitet von MarCopter am 10.09.2009 18:38. »
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Ort: Ba-Wü
Na ganz toll - Eure Diskussion macht mir ja so richtig Mut...

ENDLICH hatte ich mal wieder ein richtig g***** Hobby für mich entdeckt, und jetzt kommen wieder welche und machen alles kapputt... ***schwarz-seh***

Vielleicht ist das ist erst der erste Schritt und ab übermorgen verbietet man das MK-Fliegen ganz..?

Was ist denn eigentlich die Ursache für all' diese Diskussionen und die resultierenden Gesetze?
Gab es fahrlässige FPV-/ Sportpiloten, die tragische Unfälle provoziert haben...?

Oder ist etwa einer von Euch bei der Zensursula über's Grundstück geflogen? ;)
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Ort: Pratteln (Schweiz)
Der Staat versucht der Schnelligkeit der Entwicklungen hinterher zukommen. Sehr deutlich wird das in überverwalteten Staaten wie Deutschland. Wenn dann noch Wahlen bevorstehen...
Mitglied
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Beiträge: 628
Nun , es reichen sicherlich Leute wie der Fall FFB , die zB hier nicht mal mitlesen .

Also Pseudoprofis halt .... und legal operierende werden hier ja eh für als nicht
beachtenswert erklärt , nicht wahr...........


Achja nochwas . die Anwälte mit "entspr Fachwissen" lernen btw nur an praktischen
Fällen - also Firmen ,die sich mit AEs rumschlagen müssen.....
Mitglied
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Beiträge: 440
Ort: Reading/UK
MarCopter meinte
Wenn dann noch Wahlen bevorstehen...


Na bei schwarz-gelb, was wohl kommen wird, seh ich da wenig Chancen. Man sieht ja, wie die Zensursula dieses KiPo-Gesetz mit den Internetsperren durchdrückt. Dass da die Fachwelt aufgeschrien hat juckt da niemanden. Diese (und wohl auch die kommende) Regierung ist komplett "beratungsresistent".

Wäre auch interessant zu wissen, wie da die Strafen aussehen würden. Mich würde es ja kaum verwundern, wenn das ganze unter "Terrorabwehr" laufen würde. Kann man ja ganz tolle Luftaufnahmen machen und Anschlagsziele ausspionieren.

t7
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Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 73
Nur das es den "abdulla" nicht interessieren wird ob es in D erlaubt ist luftaufnahmen zu machen :D

^^
Mitglied
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 56
Naja, muß einem schon klar sein wo Mann/Frau sein Kreuz macht. Die 10mw Geschichte ist zu verstehen und findet hier viele Fürsprecher. FPV zu verbieten kann nur einem von Angst getrieben Schwachmaten kommen. Sollte das durchgehen sind es ein paar mehr die mich mal an die Füsse fassen können. Ich halt mal hier an.... :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:
Mitglied
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 691
Ort: Filderstadt/Stuttgart
Also ich muss ehrlich sagen, den Verlauf dieser Diskusion hier finde ich sehr mau und fast schon peinlich.
Entweder man macht sich über irgendwas lustig und schreibt einen sinnlosen Kommentar oder man schreibt hier rein wie sehr man sich ärgert (was ich ja auch verstehen kann, ärgere mich auch).
Und die Beiträge die in die Richtung legal, illegal - scheißegal gehen sollte man eigentlich gleich löschen, gell Marcopter... Sowas kann mich aufregen!!!

WIE WÄRE ES MAL MIT HANDELN?!

Es gibt hier soviele Leute die eine Website aufmachen können und ein paar andere Ideen wären auch mal angebracht.

So wie die Diskussion im Nachbaruniversum fpv-community verläuft gefällt mir das schon sehr viel besser. Da kommen wenigstens ein paar Ideen zusammen.
Meiner Meinung nach wäre ein Seite auf der man dafür stimmen kann das Gesetz zu kippen (man bräuchte noch irgendetwas damit die nicht sagen der Zähler wurde halt auf 5000 gesetzt und gut wars, vllt. mit kompletter Adresse und dann nur den Nachnahme anzeigen oder so) wäre schonmal ein erster Schritt, natürlich mit Statement. Dann müsste man schonmal dafür sorgen dass der Link auch zu den entsprechenden Personen gelangt.

Also überlegt euch mal wie wir das dumme Gesetz wieder gekippt bekommen.

Gruß,
moritzz

P.S.: Ich wüsste immer noch gerne ab wann das Gesetz in Kraft tritt...
Mitglied
Registriert seit: Jun 2008
Beiträge: 447
So ich schlage jetzt auch mal was vor. Wie sieht es aus wenn einer der Sich ein bisschen mit Gesetzgebung auskennt und einen schönen Text schreiben kann einen Text verfasst und als E-Petition hier reinstellt? Dann müssen sich noch möglichst viele da registrieren und die Petition mitzeichnen.

Edit: Der Text im Paralleluniversum hört sich schon ganz gut an für einen laien.

MFG
Tobias
« Bearbeitet von raven2 am 10.09.2009 22:00. »
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Beiträge: 224
wg. "unterschriftenliste", für genau sowas gibts doch online-petitionen wenn ich mich nicht irre...

es wäre wohl auch eine gute idee sich juristische hilfe zu holen und vielleicht mal nachzufragen, was man für optionen hat auf so ein gesetz einfluss zu nehmen. ich denke dabei z.b. an walter felling, der auf der motodrone im juni schon einiges zur gesetzlichen lage in seinem vortrag zusammengefasst hat. scheint sich mit luftfahrtrecht auszukennen.
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Beiträge: 1248
Ich bin zu 100% dabei und unterstütze eine "Unterschriftenliste" oder sonstige Aktionen gegen so eine Beschneidung unseres Hobbies!!

Sagt mir was zu tun ist, und ich tue es!
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Online Petition siehe Post 19
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moritzz06 meinte
Und die Beiträge die in die Richtung legal, illegal - scheißegal gehen sollte man eigentlich gleich löschen, gell Marcopter...

Wenn du meine schreibweise nicht verstehst, dann tut es mir leid!

Und da du mich nicht kennst, würde ich mit so voreiligen Schlüssen vorsichtig sein! :evil:
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es stellt sich mir auch die frage wie so eine genehmigung aussieht wer darüber entscheidet und wie teuer diese ist
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Beiträge: 73
Hallo,

Durch den neuen § 16 Absatz 1 Nummer 7 wird künftig der Betrieb von
unbemanntem Luftfahrtgerät generell einer Erlaubnispflicht unterworfen.
Entsprechend der Regelung für den Aufstieg von ferngesteuerten Flugkörpern
kommt es damit bei dem Betrieb von UAVs nicht auf das Gewicht an, das heißt, auch
der Betrieb von UAVs mit einem Gesamtgewicht von unter fünf Kilogramm bedarf der
Erlaubnis der zuständigen Landesluftfahrtbehörde. Aus § 15a Absatz 3 folgt, dass
die Erlaubnis außerhalb von Flugbeschränkungsgebieten nur erteilt werden darf,
wenn die UAVs in Sichtweite des Steuerers betrieben werden und ein
Gesamtgewicht von 25 Kilogramm nicht überschreiten.
Unter den Begriff des „unbemannten Luftfahrtgerätes“ wird der gewerbliche Einsatz
umfasst. Da der gewerbliche Einsatz grundsätzlich ein höheres Gefährdungspotential
aufweist (zum Beispiel Fotos von Unfallorten oder Demonstrationen) ist die
Einführung einer Erlaubnispflicht für UAVs mit einem Gesamtgewicht auch von unter
fünf Kilogramm angezeigt.

Um ein Flugmodell im Sinne des § 16 Absatz 1 Nummer 1 handelt es sich dagegen
nur dann, wenn es ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung
betrieben wird (Legaldefinition des § 1 Nummer 8 LuftVZO). Aus diesem Grund ist
ein Flugmodell, an das eine Kamera montiert wird, als unbemanntes Luftfahrtgerät im
Sinne des neuen § 16 Absatz 1 Nummer 7 anzusehen. Aufgrund der montierten
Kamera entfällt nämlich das für die Einordnung als Flugmodell entscheidende
Merkmal des „ausschließlichen Sport- und Freizeitzweckes“. Das Flugmodell wird
hier gerade nicht mehr als solches zu Freizeitzwecken betrieben. Es wird vielmehr
als Mittel zum eigentlichen Zweck, der Aufnahme von Luftbildern, eingesetzt.


Wir, die FPV-Community haben es uns zur Aufgabe gemacht, gegen diese Gesetzesvorgaben anzugehen und brauchen absofort Eure Unterstützung. Absofort gibt es die Vereinigung KFA (w w w.kameraflug-für-alle.de ) Wir werden in den nächsten Tagen ein Konzept mit Euch auf die Beine stellen um gemeinsam einen Lösungsweg zu finden diese Gesetzesvorhaben anzufechten. Hierzu brauchen wir selbstverständlich einen großen Background mit fähigen interessierten Menschen aber auch die einzelne Stimme. Ziel ist es mit allen Legalen Mitteln die uns Bürgern zur Verfügung stehen ein Zusammenkommen der beteiligten Parteien zu finden um auch in Zukunft unser Hobby weiterhin betreiben zu können, wenn auch vielleicht mit evtl. kleinen Einschränkungen. Es kann nicht sein, dass es in Zukunft verboten sein soll als Hobbyfotograf und Hobbypilot eine Kamera am Flugmodell/Flugobjekt zu betreiben. Und dies ist nur ein kleiner Auszug der neuen Verordnungen die bald in Kraft treten sollen.

Hier nun ein Aufruf an alle Betroffenen ! Kämpft mit uns für Euer Recht.

Unsere Petitions/Informationsseite ist derzeit in der Produktion und wird noch heute Nacht online gestellt

lg Mashu, Grandcaravan
www.fpv-community.de
www.bruchpiloten.info
« Bearbeitet von Mashu am 10.09.2009 23:10. »

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