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[ERLEDIGT] Mal was rechtliches: Unfallverhütung

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Hallo an alle Piloten,

ich habe kein passenderes Forum gefunden, deshalb werfe ich mein Thema einfach mal in den Newbie-Bereich.

Ich sehe immer häufiger, dass professionelle Dienstleister für Luftbildfotografie und Luftcinematografie für ihre Aufnahmen über Menschen hinweg fliegen. Ich halte das für höchst kritisch und mit den geltenden Unfallverhütungsvorschriften nicht vereinbar. Für diesen Bereich dürfte die BGV C 1 gültig sein (http://medien-e.bghw.de/uvv/70/inhalt.htm).

Die dort relevanten Abschnitte sind:

§1 - Geltungsbereich
http://medien-e.bghw.de/uvv/70/1.htm

§6 - Absturzsicherheit
http://medien-e.bghw.de/uvv/70/6.htm

§7 - Schutz gegen herabfallende Gegenstände (Abs. 6)
http://medien-e.bghw.de/uvv/70/7.htm

Eine Grundregel, für die ich den Paragraphen leider nicht findet lautet:

Der Aufenthalt unter schwebenden Lasten ist grundsätzlich verboten!

Schwebende lasten sind dabei alles, was einem über dem Kopf baumelt. Es muss nicht zwangsweise ein "Schweben" im Sinne eines auf der Stelle stehenden Fluggerätes sein.

Erschreckender weise wissen viele gar nicht um die Existenz der Unfallverhütungsvorschriften und dass diese Gesetzescharakter haben. Wer diese also nicht beachtet und im schlimmsten Falle jemanden durch das Herabfallen seiner Maschine tötet, darf eigentlich gleich ohne Umwege in den Knast gehen (nein...auch nicht über Los! und keine 2000 Euro einsacken!).

Ich habe das Thema bereits mit einem Bühnenmeister durchgesprochen (das sind u. a. Fachleute für UVVen in szenischen Betrieben) und der teilte meine Ansicht ohne Einschränkung.

Nun meine Frage an Euch: Wie seht/handhabt Ihr das? Seid Ihr Euch überhaupt der Problematik bewusst bzw. wisst Ihr mehr als ich und gibt es evtl. Ausnahmeregelungen, deren Kenntnis sich mir bislang entzogen hat?

Beste Grüße
Danyel
« Bearbeitet von FlyVision am 19.08.2012 12:27. »
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Beiträge: 779
FlyVision meinte
Ich sehe immer häufiger, dass professionelle Dienstleister für Luftbildfotografie und Luftcinematografie für ihre Aufnahmen über Menschen hinweg fliegen. Ich halte das für höchst kritisch und mit den geltenden Unfallverhütungsvorschriften nicht vereinbar. Für diesen Bereich dürfte die BGV C 1 gültig sein (http://medien-e.bghw.de/uvv/70/inhalt.htm).

Beste Grüße
Danyel


Hi, ich zitiere mal aus einer unsrer AEs:
Das Fliegen über Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen gelten für den Fall, dass Einsatzkräfte den Einsatz ausdrücklich gestatten oder anfordern...

Das ist auch immer wieder bestandteil der Unbenklichkeitsbescheinigung der Ordnungsbehörden...

Aber selbst wenn uns bislang die Polizei angefordert hat, wurde peinlist drauf geachtet das sowas nicht passiert...!
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Hast du langeweile ?
Ich frage mich auch manchmal warum verschiedene Leute auf der Autobahn 280 kmh fahren,und damit sich oder andere damit gefährden.
Das Auto kann 300 fahren muss es aber nicht.Der Kopter kann über Menschen fliegen,sollte es aber nicht.
Was genau willst du wissen ?
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Es ist offenkundig diese Dienstleister KEINE Professionellen Anbieter sind . Es wäre bei solchen Gelegenheiten zu Fragen , ob diese
überhaupt über die notwendigen Papiere besitzen ...
Sprich gleich zum Handycolt greifen und die sicherlich anwesende Polizei ( bei mir ist sie das ....oder sie ist entsprechend instruiert ,wie geflogen wird usw)

Achja Handycolt ... Es wäre angemessen , bei solchen Flugveranstaltungen ein Handyverbot zu erlassen , und diese gleich
von jew. Veranstalter einsammeln zu lassen

In diesem Zusammenhang sollte man grundsätzlich jedem Sportflieger nachgehen ,der mit seiner Schwebenden Last "bedenkenlos"
über Städte usw fliegt . Besonders diejenigen ,die sich unterhalb von 600 m Mindestflughöhe bewegen ..... Denn für alles andere
benötigen diese eine dezidierte Überflugsgenehmigung . Dieser bei uns hier fast täglich anzusehenden fortgesetzt massivste Gefährdung der öffentlichen Sicherheit wird leider von den an Beschäftigungsarmut leidenden Luftämtern nicht nachgegangen .

Es macht sich u.a. gut , wenn bei einer Jet WM ein "neugieriger" Pilot in 200m Höhe antuckert um den Platz kreist und damit die
Versanstalter zu Startverbot nötigt usw .... Das ist also nicht dahergeschwätzt.

Dort ist man eher damit beschäftigt , plötzlich solche zb Dinge wie ein ProfiUAV darf nicht höher als 100m hoch fliegen einzupflegen ,für die es nirgend eine juristische Deckung , bzw §§ gibt .

Besonders gefährlich werden solche Einsätze , wenn diese von Hexa oder Octocoptern geflogen werden . Die vermeintliche Sicherheit führt in der Regel dazu ,daß solche Geräte "irgendwie" seitlich wegschmieren bei Defekten am Antrieb . Diese Wahrscheinlichkeit , gekoppelt mit nach wie vor nicht debugten grundlegenden Steuerprobleme speziell bei MK (!) führt dazu ,daß diese Maschinen Ihren
Flugkorridor massiv verlassen können .
Bei Einsatz von Quadrocoptern fällt systembedingt solch ein Teil quasi senkrecht runter.

Will heißen , es kommt scheinbar immer drauf an ,wer was macht und welche Lobby grade dahintersteht .

Ansonsten ists schon interessant , wenn bei meinen Kontakten zu den jeweiligen Ämtern ein gewisses Erstaunen rüberkommt ,wenn ich denen sage , daß bei mir bisher seit effektiv 2003 noch kein UAV unplanmäßig sich verhalten hat. ( Und ich fliege ganzjährig nicht nur bei Windstille ...) Anders formuliert . Es dürfte deutlich zwischen UAV-Profi und "Profi" unterschieden werden dürfen
Schon deswegen , daß diese für Kasten Bier Flieger outgeshaked werden.

Das Problem ist , analog des Sportfliegers also die wartende und fliegende Person - und das von Ihm ausgewählte UAV .

Ich hoffe , ich hab jetzt nix vergessen.......... ;-) So muß weg , die Langeweile ruft :-))
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Für Langeweile fehlt mir leider die Zeit ;-)

Steht doch da, was ich wissen will: nämlich, ob ich mit meiner Einschätzung falsch oder richtig liege.

Um es noch mal zu verdeutlichen: ein Geschäftsführer eines solchen Unternehmens hat nicht wortwörtlich, aber sinngemäß zu mir gesagt: "Die Maschine kann nicht abstürzen. Selbst wenn Motor oder Propeller ausfällt, fliegt es mit den restlichen sieben immer noch weiter".

Korrigiert mich, sollte ich falsch liegen: aber alles was fliegt, kann auch abstürzen! Selbst mit meiner geringen Koptererfahrung weiss ich, wie vielfältig die Ursachen sein können. Habe z. B. neulich von geschmolzenen Akkulötstellen gehört. Da bringen Dir auch 100 Motoren nichts, wenn keiner von denen mehr Saft bekommt...

Es scheint also - zumindest bei einigen - ein großer Mangel an Sachkenntnis, Rechtslage und nicht zuletzt gesundem Menschenverstand zu herrschen. Und wenn ich mit dem Posting ein paar Köpfe diesbezüglich wachrütteln konnte, habe ich ein wenig Aufklärungsarbeit geleistet. Ist doch auch was!

@robiflyer: Daumen hoch für diesen Beitrag!
« Bearbeitet von FlyVision am 18.08.2012 17:03. »
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Jeder verantwortungsvolle Pilot wird nie über Menschenansammlungen fliegen. Geh mal auf ein Modellflug-Fliegerfest in deiner Nähe und schau obs doch einer macht, wenn ja dann wird er höchstwahrscheinlich von seinen Vereinskollegen oder vom Vorstand richtig "rund" gemacht. Und die Versicherung wird ihm was husten, wenn was passiert....
Die, die es doch machen sind halt verantwortungslos. So einfach ist das!!!

Gruß Mega 8)
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Wie willst du einen Radius von 100km menschenleer räumen und dann absperren, bevor du fliegst? - So ein Blödsinn.
Ich hätte eher Angst, dass mir mal ne Piper oder Chessna auf den Kopf fällt.
« Bearbeitet von MK007 am 18.08.2012 23:50. »
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@FlyVision

Welche Rechtssicherheit hast du eigentlich das dir kein Airbus auf den Kopf fällt?
Die Chance ist garantiert um den Faktor 10 höher.:)
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Leute, bleibt doch mal beim Thema. Natürlich kann mir auch jederzeit ein Klavier oder ein 10-Tonnen-Gewicht aus dem Nichts auf den Schädel plumpsen, aber darum gehts doch hier gerade nicht. Husch, zurück in den Kindergarten!
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Ich weiss immer noch nicht genau was FlyVision bedrückt.
lg yves
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FlyVision meinte
Leute, bleibt doch mal beim Thema. Natürlich kann mir auch jederzeit ein Klavier oder ein 10-Tonnen-Gewicht aus dem Nichts auf den Schädel plumpsen, aber darum gehts doch hier gerade nicht. Husch, zurück in den Kindergarten!

Die Aussagen gabs doch oben schon: Fliegen mit UAVs braucht ne Aufstiegsgenehmigung und ich kenn keine die das Fliegen über Menschenansammlungen erlaubt. Darüber ist es also verboten und wer das Gegenteil tut dem gehört orgentlich auf die Finger geklopft. Versicherungsschutz erlischt sowieso.
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....da sehe ich auch keinen großen Diskussionsbedarf.

Das ist verboten und punkt. Wir haben das indoor (ohne nötige Ae) auch schon mal gemacht, aber mit sehr aufwändiger Vorbereitung, eingewiesenen Mitwirkenden und Darstellern und Safety-Zonen. Und wiederholen muss ich das nicht.

Die BGV C1 kann hier nicht generell heran gezogen werden, da diese nur auf Versammlungsstätten gilt. Das sind die meisten Fluggebiete ja nun nicht.


Gruss Wolf


Ps. Der Aufenthalt unter schwebenden Lasten ist NICHT generell verboten, wenn diese nach C1 "schweben". Daher auch kein Paragraph ;-)
« Bearbeitet von Q4-Wolf am 19.08.2012 10:35. »
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yves1975 meinte
Ich weiss immer noch nicht genau was FlyVision bedrückt.
lg yves


Ich denke er will die Paragraphen reiten, weiß aber noch nicht wie. :mrgreen:
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Das ganze Thema ist sehr theoretisch.

95% der Kopter driften weg und fallen nicht - wie ein Stein - einfach nur senkrecht runter.

Du kannst also über einer Menschenmenge starten, der Kopter geht dir ab und landet im Wald.
Ebenso kannst du aufm Feld starten, der Kopter geht dir ab und landet mitten auf der befahrenen Autobahn.

Die meisten unglücklichen Landungen haben mit abgebrochenen Propellern, Steuerverlust, Kompass-, GPS-Problemen oder der Unfähigkeit (und/oder den riskanten Flugmanövern) der Piloten zu tun.

Ein Kran fliegt nicht !!! Da mag der Spruch: "Nie unter schwebende Lasten treten", eher stimmen.
Und da ist es auch vom jeweiligen Beruf (oder Umstand) abhängig, ob man dem überhaupt Folge leisten kann.

< Viele fliegen einen Kopter um damit aufzufallen - was hast du denn da, oh, ist das toll, hab ich ja noch nie gesehen >
... Da versteckt man sich doch nicht auf irgendeinem Maisfeld, bar jeder Zivisilation. Um da zu fliegen, braucht man keinen teuren Kopter ... Diese Piloten sollten sich Gedanken machen ...

Aber die von FlyVision o.g.: "professionellen Dienstleister für Luftbildfotografie und Luftcinematografie" werden so auf ihr Equipment achten wegen teuer, dass da schon nichts passieren wird. Die machen meist einen regelmässigen Verschleissteilewechsel, Pre Flight Check, After Flight Check, Schraubenprüfung usw.
« Bearbeitet von MK007 am 19.08.2012 11:26. »
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Noch mal für alle, die offenkundig mit dem Lesen Schwierigkeiten haben: Ich habe festgestellt, dass die geltenden Bestimmungen von sog. professionellen Unternehmen entweder mit dubiosen Begründungen oder aus Unwissenheit übergangen werden und wollte wissen, ob es evtl. Regelungen gibt, von denen ich keine Kenntnis habe. Fassen wir es gaaaanz kurz auch noch mal für die ganz doofen zusammen: ich wollte mich über die aktuelle Rechtslage informieren.

Daher noch mal eine ernsthafte Bitte an alle, die sich nicht wirklich an diesem Thema beteiligen wollen: haltet Euch doch einfach raus. Dass es die Bestimmungen gibt, ist eine Tatsache, aber nicht meine Schuld. Wenn Ihr Sie nicht beachten und nach dem Motto fliegen wollt "Ich mach das mal so, wie ich meine", ist das Eure Sache, für die Ihr im Zweifelsfall den Kopf hinhalten müsst. Aber lasst doch bitte bitte bitte (mit ganz viel Sahne und Zucker obendrauf) die Leute die Informationen einholen, die es wollen. Und korrigiert mich, wenn ich falsch liege: aber ist nicht genau dafür ein Forum da? Die Leute zu fragen, die es wissen? Inhaltsloses Geseiere füllt da nur die Datenbank, bringt aber mangels Informationsgehalt keinerlei Nutzen. Das ist, als würde man ins Klärbecken scheißen und hinterher behaupten, man habe große Veränderungen bewirkt. Und ich will jetzt nicht schon wieder Dieter Nuhr zitieren. Das ist langsam abgedroschen...

@CFX-Wolf: Ich denke schon, dass die BGV C 1 für diesen Bereich greift, da der Geltungsbereich wie folgt definiert ist:

"Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für den produktionstechnischen und darstellerischen Bereich von Produktionsstätten für Film, Fernsehen, Hörfunk und Fotografie"

und

"Darunter können im Einzelfall auch Bereiche für Zuschauer fallen, wenn in diesen Bereichen Produktion oder Darstellung erfolgt oder wenn Zuschauer wie Versicherte tätig werden."

Der Geltungsbereich ist m. E. also überall dort, wo sich das Fluggerät gerade befindet. Daher dürfte es im Schadensfall auch völlig unerheblich sein, ob das Ding senkrecht vom Himmel fällt oder quer in die Leute vom 1 km entfernten Wochenmarkt hinein rauscht. Es liegt in der Verantwortung des Betreibers sicherzustellen, dass so etwas nicht passiert.

@MK007: Da im aktuellen Trend der Einsatz von UAVs für die Produktion von Foto und Video zunimmt, ist dieses Thema keinesfalls nur theoretisch. Du liegst richtig damit, dass sich der Aufenthalt unter schwebenden Lasten berufsbedingt nicht immer vermeiden lässt. Aber unabhängig davon ist ja ganz klar geregelt, dass Lasten entsprechend gesichert sein müssen und wie soll so eine Sicherung bei einem Fluggerät denn aussehen? Da bringt auch der Pre Flight Check nichts, der demnach die Pflicht zur Absturzsicherung nicht erfüllt.

Ich glaube, wir können das Thema nun auch schließen, da sich die Antworten in zwei Kategorien zusammenfassen lassen:

a) Sachliche Beiträge, die sich untereinander in der Essenz eher einig sind (Ist verboten. Punkt!)
b) Unsachliche / unerhebliche Beiträge

Niemand hat mir eine nachweisbare Erkenntnis über Bestimmungen geliefert, die den fraglichen Flugbetrieb gestatten und damit ist meine Frage beantwortet. Ich werde mich weiter an die UVVen halten und wünsche allen Freidenkern nach einem Unfall mit Todesfolge viel Spass vor dem Richter und bei dem darauf folgenden Urlaub.

Um das abschließend noch mal ganz klar zu machen: es ging mir nicht darum, die Unfallverhütungsfrage für das Fliegen im Hobby-/Sportbereich zu stellen. Mir geht es rein um den professionellen Einsatz bei Film- und Fotoaufnahmen. Für die anderen Bereiche gibt es gewiss auch Richtlinien, aber die interessieren mich an dieser Stelle nicht.

In diesem Sinne wünsche ich allen noch einen schönen Sonntag und frohes Fliegen.
Danyel
« Bearbeitet von FlyVision am 19.08.2012 12:57. »
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Zitat
Noch mal für alle, die offenkundig mit dem Lesen Schwierigkeiten haben: Ich habe festgestellt, dass die geltenden Bestimmungen von sog. professionellen Unternehmen entweder mit dubiosen Begründungen oder aus Unwissenheit übergangen werden und wollte wissen, ob es evtl. Regelungen gibt, von denen ich keine Kenntnis habe. Fassen wir es gaaaanz kurz auch noch mal für die ganz doofen zusammen: ich wollte mich über die aktuelle Rechtslage informieren.


Ein Rat von mir.
Wenn du einen "professionellen" Anbieter fuer Flugaufnahmen suchst und dessen Erklaerungen
Erscheinen Dir als dubios, dann lass die Finger weg und such Dir ne Firma bei der es fuer Dich
Von der Erklaerung her passt.

Wenn Du selbst diese Leistung anbietest oder anbieten moechtest, dann halte dich an die
Bestehenden Vorgaben und sei ein Beispiel, fuer diejenigen, die Dir als dubios oder
Unwissend erscheinen.

Servus
Uwe

Und jetzt ab zum baggersee
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Daher noch mal eine ernsthafte Bitte an alle, die sich nicht wirklich an diesem Thema beteiligen wollen: haltet Euch doch einfach raus. Dass es die Bestimmungen gibt, ist eine Tatsache, aber nicht meine Schuld. Wenn Ihr Sie nicht beachten und nach dem Motto fliegen wollt "Ich mach das mal so, wie ich meine", ist das Eure Sache, für die Ihr im Zweifelsfall den Kopf hinhalten müsst. Aber lasst doch bitte bitte bitte (mit ganz viel Sahne und Zucker obendrauf) die Leute die Informationen einholen, die es wollen. Und korrigiert mich, wenn ich falsch liege: aber ist nicht genau dafür ein Forum da? Die Leute zu fragen, die es wissen? Inhaltsloses Geseiere füllt da nur die Datenbank, bringt aber mangels Informationsgehalt keinerlei Nutzen. Das ist, als würde man ins Klärbecken scheißen und hinterher behaupten, man habe große Veränderungen bewirkt. Und ich will jetzt nicht schon wieder Dieter Nuhr zitieren. Das ist langsam abgedroschen...


Wenn hier jemand auftritt und uns die UVV vorbetet und vermeintlich schlaue Vorträge hält, der brauch sich über "Inhaltloses geseiere" nicht wundern!

Beleidigungen machen dich dann auch nicht intelligenter!

Aus dir Bürschle wird bestimmt mal ein Spitzenbeamter! :mrgreen:

(Aufenthalt unter schwebenden Lasten) ich hau mich weg!
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= fliege nie über Menschen ;-)

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